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Sehr geehrte Damen udn Herren,
überraschenderweise sollen Gewinne aus dem Verkauf privater Immobilien auch künftig, nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist, steuerfrei bleiben. Darauf hat sich Bundesfinanzminister Steinbrück nach Information des Nachrichtenmagazins „Focus“ mit den Finanzexperten der Koalition geeinigt. Die ursprünglichen Pläne, eine Wertzuwachssteuer einzuführen, hätten sich nach Angaben aus Koalitionskreisen als „nicht praktikabel“ erwiesen.
Sollte es tatsächlich bei diesem Sinneswandel der Bundesregierung bleiben, wäre dies ein zusätzlich gravierendes Argument für Immobilieninvestitionen in der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“.
Damit bleibt das bisherige Steuerprivileg für Immobilien trotz des Wegfalls der Verlustausgleichsmöglichkeit in der Investitionsphase vollumfänglich erhalten.
Dies bedeutet, dass im Gegensatz zu gewerblichen Einkünften im Falle der Veräußerung nach Ablauf der Spekulationsfrist nicht nur keine Nachversteuerung der in der Investitionsphase eingetretenen und in den Folgejahren mit positiven Einkünften verrechneten Verluste stattfindet, sondern auch, dass wertzuwachsbedingte Gewinne in voller Höhe steuerfrei vereinnahmt werden können.
Der steuerliche „Vorsprung“ der Einkunftsart „Vermietung und Verpachtung“ bleibt somit gegenüber der Einkunftsart „Gewerbebetrieb“ in voller Höhe erhalten. Dieser gravierende Vorteil kann auch durch evtl. höhere Renditen bei Objekten mit Einkünften aus Gewerbebetrieb oder durch die Tonnagebesteuerung bei Schiffen kaum ausgeglichen werden.
Zusätzlich positiv wirken sich derzeit bei Immobilien-Investitionen die auf fast 4 % gesunkenen Fremdkapitalzinsen und die nach wie vor günstigen Immobilien-Preise aus. Aufgrund dieser Umstände kaufen zur Zeit institutionelle Großinvestoren aus der ganzen Welt in erheblichem Umfang deutsche Immobilien. Sie kaufen nicht etwa aus mangelnder Transparenz oder Unwissenheit über den angeblich daniederliegenden Immobilienmarkt in Deutschland, sondern aus der glasklaren Erkenntnis, dass bei einer derzeit erzielbaren Gesamtkapitalrentabilität zwischen 6 % und 8 %, die zudem mittels der o.e. günstigen Zinsen zu einer Eigenkapitalrendite von bis zu 20 % hochgeschraubt werden kann, weltweit keine ähnlich hohe Rendite bei vergleichbarer Sicherheit erzielbar ist.
Dabei ist es diesen Großanlegern noch nicht einmal vergönnt, von dem o.e. Steuerprivileg bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu partizipieren. Dieser Vorteil ist Investoren vorbehalten, die ihre Immobilien im Privatvermögen halten. Sie als „Doppelprivilegierter“ sollten daher keinen Tag länger zögern, gerade heute in deutsche Immobilien zu investieren. Dabei möchten wir Ihnen gerne behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hilger
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