| |
Sehr geehrte Damen und Herren,
in unserem vorausgegangenen Rundschreiben hatten wir die Vermutung geäußert, dass in der am 22.11.2005 möglicherweise stattfindenden Regierungserklärung die Einführung des von der alten Bundesregierung bereits geplanten § 15b EStG mitgeteilt wird.
Leider müssen wir uns diesbezüglich revidieren.
Wie Sie vermutlich bereits der Presse entnommen haben, hat der noch amtierende Finanzminister Eichel, offensichtlich im Einvernehmen mit dem künftigen Koalitionspartner, eine Neuauflage des § 15b EStG gestartet. Im Umlaufverfahren soll bis Freitag den 11.11.2005 ein dahingehender Kabinettsbeschluss herbeigeführt werden, so dass bei einer Verabschiedung des Gesetzes durch den neuen Bundestag ab dem 11.11.2005 kein Vertrauensschutz mehr besteht.
Dies bedeutet, dass nur noch Verluste aus Beteiligungen mit positiven Einkünften ausgeglichen werden können, die bis zum 10.11.2005 zu Stande gekommen sind.
Aus diesem Grund bitten wir um Zusendung der Beitrittserklärungen bis zum 10.11.2005 bzw. um umgehende telefonische Kontaktaufnahme.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hilger
|