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01.09.2005
  Newsletter: Septemebr 2005  
   
 

§ 15b EStG: Vertrauensschutz vor der Bundestagswahl

Datum: September 2005
verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Kfm. Winfried Hilger GmbH
Autor: Winfried Hilger

 
   
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

seit Jahren versuchen Regierungen und Verwaltung der Abschreibungsbranche die Existenzgrundlage zu entziehen. Die ergriffenen Maßnahmen in Form von neuen, den „steuerlichen Missbrauch“ verhindern sollenen Gesetzen waren jedoch weitgehend ungeeignet und sogar kontraproduktiv, weil übersehen wurde, dass durch zusätzliche, noch kompliziertere Gesetze die Zahl der Schlupflöcher zunahm, so dass sich das Betätigungsfeld der Abschreibungsbranche eher vergrößern konnte.

Parallel dazu versucht man die Abschreibungsbranche zu diskriminieren, indem man ihr unmoralisches Handeln unterstellt, weil sie zum Vorteil ihrer Klientel in konsequenter Weise steuerliche Vergünstigungen in Verbindung mit sogenannten Schlupflöchern in komprimierter, aber legaler Form nutzt. Steuervergünstigungen stellen aus dieser Sicht ein so großes Entgegenkommen der Obrigkeit gegenüber den Steuerzahlern dar, dass es geradezu einem Sakrileg gleichkommt, mehrere Vergünstigungsvorschriften mit möglicherweise dem Gesetzgeber bis dahin unbewussten Schlupflöchern zu kombinieren und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Die Intention, Steuern sparen zu wollen, kann aber nicht verwerflich sein. Sie entspricht dem ökonomischen Prinzip, mit einem möglichst geringen Einsatz ein bestimmtes Ziel zu erreichen. Steuern stellen gleichermaßen für Konsumenten und Unternehmer Kosten dar, die es gilt, möglichst gering zu halten oder zu vermeiden. Aus dieser Sicht kann weder das, was die Abschreibungsbranche tut, nämlich der breiten Öffentlichkeit den Weg zu zeigen, wie auf legale Weise Steuern reduziert werden können, noch das Werben für Investitionen mit hohen Steuervorteilen, unmoralisch sein.

Mit einem aus diesem Grunde stiekum eingeführten Zweiklassen-Steuerrecht kann das Ziel einer gerechten Besteuerung aber nicht erreicht werden. Vielmehr sollte sich der Gesetzgeber an seine eigene Brust schlagen und erkennen, dass er alleine es in der Hand hat, durch eindeutige, vernünftige, in allen Auswirkungen überschaubare und für jedermann verständliche Steuergesetze das angestrebte Ziel einer gleichmäßigen und gerechten Besteuerung zu erwirken.

Der jüngste Versuch, das Zweiklassen-Steuerrecht weiter auszubauen, war der in erster Lesung bereits verabschiedete § 15 b EStG, der Gott sei Dank an der vorzeitigen Auflösung des Bundestages scheiterte. In Folge dieser Entwicklung ist glücklicherweise der durch die § 15 b-Diskussion unterbrochene Vertrauensschutz auf die derzeit gültigen Gesetze wieder hergestellt. Dies bedeutet, dass heute wieder positive Einkünfte mit negativen Einkünften in unbegrenzter Höhe, unabhängig von der Einkunftsart, saldiert werden können. Allerdings darf nicht mit Verlusten von mehr als 50 % geworben werden.

Von dieser Steuersituation ausgehend erlauben wir uns, Sie auf unsere derzeitige Angebotspalette aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht hochinteressanten Investitionsmöglichkeiten aufmerksam zu machen. Da der o.e. derzeitige Vertrauensschutz sehr bald nach der Wahl durch Ankündigung von Gesetzesänderungen verloren gehen könnte, empfehlen wir Ihnen, eventuell noch vor der Wahl zu disponieren. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich.

Mit freundlichem Gruß

Winfried Hilger

 
     
 
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