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Sehr geehrte Damen und Herren,
in der vergangenen Nacht hat das Bundeskabinett eine Änderung des Einkommensteuergesetzes (§ 15b) beschlossen, nach der künftig nur noch Verluste mit künftigen Gewinnen aus ein und demselben Objekt ausgeglichen werden können. Diese Verschärfung soll erst bei Verlusten von über 10 % angewandt werden. Die Opposition hat Zustimmung zu dieser Gesetzesinitiative signalisiert, so dass davon ausgegangen werden muss, dass dieser Änderungsbeschluss kurzfristig vom Bundestag endgültig verabschiedet wird.
Da künftig also Steuern auf positive Einkünfte nicht mehr durch die Verrechnung mit negativen Einkünften vermieden werden können, fallen die Steuervorteile als Finanzierungshilfe aus. Eine Beteiligung muss also künftig in voller Höhe aus Eigen- oder Fremdkapital bezahlt werden.
Leider sind die diesbezüglichen Übergangsfristen sehr kurz: Nur bei Objekten, deren Vertrieb bereits vor dem 18. März 2005 begonnen wurde, und der Beitritt bis 04. Mai 2005 erfolgt, gilt noch die bisherige Regelung.
Wir sind in der komfortablen Lage, Ihnen drei Alternativen anbieten zu können, die die erstgenannte Voraussetzung (Vertriebsbeginn bis zum 18.03.2005) erfüllen. Ob die zweite Bedingung erfüllt wird, hängt von Ihrer Entscheidung ab, sich an einem der von uns angebotenen Objekte vor dem 05. Mai 2005 zu beteiligen.
Der kurzfristig erforderliche Beitritt erfordert nicht Ihre kurzfristige Einzahlung. Diesbezüglich gelten die bisherigen Regelungen weiter. Wir empfehlen Ihnen, die zwar kurze, aber möglicherweise sehr rentierliche Zeit zur letztmaligen Erzielung von Steuervorteilen zu nutzen. Wir stehen bereit, Ihnen bei der Realisation Ihrer Wünsche behilflich zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hilger
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