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01.10.2003
  Newsletter: Oktober 2003  
   
 

Erhöhung der Erbschaftsteuer: eine Neidsteuer

Datum: Oktober 2003
verantwortlich für den Inhalt: Dipl.-Kfm. Winfried Hilger GmbH
Autor: Winfried Hilger

 
   
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

  • „SPD will offenbar Erbschaftssteuererhöhungen“
    (Spiegel 12.09.2003)

  • „Vermögen möglichst früh an Kinder oder Enkel verteilen“
    (Click mail 30.09.2003)
  • „SPD dreht wieder an der Neidsteuer“
    (Kurier online 09.10.2003)

    Solche oder ähnliche Schlagzeilen dominieren die Wirtschaftspresse der letzten Tage und Wochen. Auf dem anstehenden SPD-Parteitag im November diesen Jahres sollen offensichtlich Beschlüsse über eine stärkere Substanzbesteuerung gefasst werden.

    Die Intention ist klar. Nachdem die Einkommen und Gewinne als Besteuerungsgrundlagen der Ertragsteuern in den letzten Jahren erheblich geschrumpft sind und zudem zur Ankurbelung der Konjunktur die Steuersätze gesenkt wurden bzw. noch weiter gesenkt werden sollen, bietet die Substanz die letzte Chance, die unbegrenzte Einnahmegier des Staates zu befriedigen.

    Aus Sicht des SPD-Fraktionsvize Joachim Poß müssen „Großvermögen stärker als bisher besteuert werden“. Es stellt sich die Frage, ab welcher Vermögenssumme Großvermögen vorliegen. Diesbezüglich ist den Pressemeldungen lediglich zu entnehmen, dass die selbstgenutzte Immobilie von den Erhöhungsabsichten ausgenommen sein soll. Bleibt zu hoffen, dass nicht bereits jedes Vermögen, das über die selbstgenutzte Immobilie hinausgeht, als Großvermögen eingestuft wird.

    Aber nicht nur diese Steuererhöhungspläne der SPD sondern auch die Mahnung des Bundesverfassungsgerichts an die Bundesregierung, in absehbarer Zeit vorhandene Steuerschlupflöcher aus Gleichheitsgesichtspunkten bei der Besteuerung zu schließen, lassen in Bälde eine höhere Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung befürchten.
    Sofern Sie also über mehr Vermögen als über eine selbstgenutzte Immobilie verfügen und Ihr Vermögen zugleich die Freibeträge überschreitet, empfehlen wir Ihnen, sich frühzeitig mit diesem Thema zu beschäftigen.

    Wir möchten Ihnen dabei behilflich sein, indem wir Ihnen eine Investitionsmöglichkeit vorstellen, nach der Sie zu einem Bruchteil der üblichen Erbschafts- bzw. Schenkungsteuer Ihr Vermögen in die nächste Generation transferieren können. Bitte beachten Sie unser Angebot "Inter Continental Hotel Hamburg".

    Mit freundlichen Grüßen

    Winfried Hilger

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