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Sehr geehrte Damen und Herren,
diese Frage wird uns oft gestellt. Unseres Erachtens kann diese Frage nach wie vor positiv beantwortet werden. Noch können Verlustquoten bis zu 50 % bei Objekten ausgewiesen werden, die bis zu einem bestimmten Stichtag konzipiert waren. Bei später aufgelegten Fonds wird man sich allerdings mit einer Verlustquote von ca. 25 % begnügen müssen.
Für alle in unserer Produktpalette aufgeführten inländischen Objekte gilt die oben erwähnte Übergangsregelung, so dass die neue einschränkende BFH-Rechtssprechung auf diese Objekte noch nicht anzuwenden ist.
Auch der Plan der Bundesregierung die für 2005 vorgesehene Steuersenkung auf 2004 vorzuziehen, spricht für eine steuerbegünstigte Investition in 2003. Trotz der oben erwähnten steuerlichen Vorteile sollte nicht aus dem Auge verloren werden, dass bei Investitionsentscheidungen die wirtschaftlichen Aspekte wichtiger sind als die steuerlichen. Das historisch niedrige Zinsniveau ist hier zunächst zu erwähnen, da in der Regel der größte Teil einer Investition mit Fremdkapital finanziert wird.
Solange der Fremdkapitalzinssatz niedriger ist als die Gesamtkapitalrentabilität, ist es ökonomisch sinnvoll an Stelle von Eigenkapital, Fremdkapital zu verwenden. Auf diese Weise erhöht sich die Eigenkapitalrendite.
Weiterhin hat die bereits seit einiger Zeit andauernde Immobilienflaute dazu geführt, dass die Immobilienpreise gesunken sind. Ein Erwerb überdurchschnittlich guter Objekte zu günstigen Preisen ist derzeit also möglich. Die oben erwähnten Umstände ermöglichen Immobilienfonds, die unter Berücksichtigung aller wirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte eine vergleichbare Bruttorendite von 15 bis 25 % vorweisen können. Dies ist ein Vielfaches der heute am Geldmarkt erzielbaren Rendite.
Drehen Sie den Spieß um und ziehen Sie Vorteile aus der derzeitigen Wirtschaftskrise!
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hilger
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