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Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits in unserem Dezember-Rundschreiben hatten wir Sie auf die vom Bundeskabinett beschlossene Wertzuwachssteuer für Immobilien und Wertpapiere im Privatvermögen hingewiesen. Wir machten darauf aufmerksam, dass die geplante Wertzuwachssteuer in Höhe von 15% weniger als ein Drittel des Höchstprogressionssatzes ausmacht, so dass es nach wie vor höchst sinnvoll ist, beim Steuersparen die Einkunftsart Vermietung und Verpachtung der Einkunftsart Gewerbebetrieb vorzuziehen.
An Hand einer Vergleichsrechnung konnten wir Ihnen darlegen, dass es zudem höchst lukrativ sein kann, bis zu dem voraussichtlichen Stichtag 21. Februar 2003 (geplantes Datum für die 2. und 3. Lesung) eine Immobilie zu erwerben bzw. deren Erwerb vorzuziehen. Für die bis zu diesem Stichtag erworbenen Immobilien wird aus Praktikabilitätsgründen ein “Wertzuwachs“ von lediglich 10% des Veräußerungspreises angenommen, so dass es nach Anwendung des 15%-igen Steuersatzes lediglich zu einer Steuerbelastung von 1,5% vom Verkaufpreis kommt.
Die o.e. generelle und hoffentlich dauerhafte Kappung der Wertzuwachssteuer auf ca. 30% der Höchstbelastung kann durch die bis zum 21.02.2003 geltenden Übergangsregelung je nach Höhe des Veräußerungsgewinns zusätzlich gravierend reduziert werden.
Die bis zu diesem Zeitpunkt mögliche zusätzliche Steuerentlastung veranlasst uns, Sie auf den Stichtag 21.02.2003 ausdrücklich hinzuweisen. Nutzen Sie die relativ kurze Zeit, um Ihre Investitionsentscheidungen mit Steuerspareffekt vorzuziehen. Beachten Sie dabei, dass der Zeitpunkt der Einzahlung nicht zwingend mit Ihrer Beitrittsentscheidung zusammenfallen muss. Bitte sprechen Sie mit uns über dieses Thema.
Schließlich erinnern wir daran, dass die Übergangsfrist hinsichtlich der neueren BFH-Rechtsprechung zur Nichtanerkennung der Vertriebskosten als Werbungskosten noch einmal verlängert wurde. Für alle bis September 2002 begonnenen bzw. konzipierten Objekte gilt weiterhin der alte Bauherrenerlass, sofern die Gesellschaftsanteile bis 31.12.2004 platziert sind. Dies bedeutet, dass bis dahin die heute übliche Verlustquote von bis zu 50% gehalten werden kann.
Unter "Produkte" erhalten Sie einen Überblick über die derzeitigen Angebote. Sofern Sie Ihre oben dargelegten Chancen erhalten wollen, fordern Sie bitte umgehend die Sie interessierenden Unterlagen an.
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hilger
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