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Sehr geehrte Damen und Herren,
wir hoffen, daß Sie von den Börsenereignissen der letzten Tage, Wochen und Monate nicht zu sehr betroffen sind. Leider ist das von uns seit ca. 2 Jahren Befürchtete in der prognostizierten Intensität, wenn auch verspätet eingetreten. Wir hoffen, daß Sie noch rechtzeitig ausgestiegen und mit einem blauen Auge davongekommen sind!
Und die Moral von der Geschicht: wunderbare Brotvermehrung wird es auf Erden nicht noch einmal geben. Oder: auch an der Börse wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Eine Aktie ist eben nichts Handfestes; soll heißen: Sie stellt kein direktes sondern nur mittelbares Eigentum dar. Die Börsenwerte können durch die Marktteilnehmer euphorisch übertrieben bzw. pessimistisch untertrieben werden. Möglicherweise sind die heute noch in Ihrem Besitz befindlichen Aktien wesentlich mehr wert, als Sie heute bei einem Verkauf dafür an der Börse erzielen würden oder umgekehrt. Kann Sie diese theoretische Feststellung trösten? Im Gegensatz dazu kommt es bei direktem Sacheigentum jeglicher Art gerade nicht zu den o.e. psychologisch bedingten krassen Über- oder Unterbewertungen. Wertschwankungen von Sacheigentum (z.B. bei Immobilien) vollziehen sich auf einer realen Ebene und sind weitgehend rational nachvollziehbar. Beispielsweise verändern sich Immobilienpreise i.d.R. analog zu den Mieten. Vermögensverluste aus versteuertem Geld (z.B. bei Aktien) tun doppelt weh. Müssen Vermögensreduzierungen bei Anlageformen hingenommen werden, die vorher z.B. zu 50% aus Steuervorteilen entstanden sind, ist dies zwar auch unangenehm, jedoch weniger schmerzhaft.
Bekanntlich ist die Sondergebiets-Afa ausgelaufen, so daß die Steuersparmöglichkeiten in der bisherigen Intensität radikal abgenommen haben. Daß es zu dieser allgemeinen Feststellung wiederum Ausnahmen gibt, beweisen unsere Angebote. Trotz reduzierter Steuersätze bitte ich Sie zu bedenken, daß Sie unter Berücksichtigung von Einkommensteuer, Kirchensteuer sowie Solidaritätsabgabe nach wie vor weit über 50% Ihres mühsam erwirtschafteten Einkommens abführen müssen. Von diesem Umstand können nicht Börsenverluste, sondern nur fiktive steuerliche Buchverluste abhelfen!
Mit freundlichen Grüßen
Winfried Hilger
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